Wahlen

Wahl zum Deutschen Bundestag am 26.09.2021 | Hinweise zur Möglichkeit der Briefwahl

Falls Sie zur Bundestagswahl am Sonntag, den 26.09.2021 nicht ins Wahllokal kommen können oder möchten, können Sie gerne vorab die Briefwahl nutzen, um mit Ihren beiden Stimmen den Direktkandidaten im Wahlkreis und die Partei zu wählen. Die erfüllende Gemeinde Stadt Bürgel bildet dafür zur 20. Bundestagswahl einen Briefwahlbezirk. Bis zum 05.09.2021 erhalten alle Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigungen per Post zugesandt. Möchten Sie die Option der Briefwahl nutzen, so erhalten Sie gegen Einsendung oder durch persönliche Vorsprache im Rathaus beim Einwohnermeldeamt, Zimmer 11, unter Vorlage der vollständig ausgefüllten Wahlbenachrichtigungskarte die Unterlagen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag.

Zu den Unterlagen gehören:

  1. der Wahlschein
  2. der amtliche Stimmzettel
  3. der amtliche Stimmzettelumschlag
  4. der amtliche rote Wahlbriefumschlag

Mitzubringen sind der Personalausweis bzw. Reisepass und die Wahlbenachrichtigungskarte, gegebenenfalls mit ausgefüllter Vollmacht. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Stadtverwaltung Bürgel wenden. Wir bitten Sie, vor dem Betreten des Rathauses einen Termin telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren sowie im Rathaus eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Bis zum 26.09.2021 um 18 Uhr können Sie ihre Briefwahlunterlagen auch in den Briefkasten der Stadt Bürgel vor dem Rathaus einwerfen oder per Post unentgeltlich zustellen lassen. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Beantragung der Briefwahlunterlagen online

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen zur 20. Bundestagswahl am 26.09.2021 ist auch ein elektronisches Antragsformular unter www.wahlen.thueringen.de abrufbar.

Wahlhelfer gesucht!

Für die Wahlen werden in Bürgel und in den Ortsteile sowie in den Gemeinden Graitschen, Nausnitz und Poxdorf Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt für die oben genannten Wahlen sind, erfüllen Sie alle Voraussetzungen, die an eine Wahlhelferin oder an einen Wahlhelfer gestellt werden.

Als Aufwandsentschädigung erhalten die Vorsitzenden eines Wahlvorstandes sowie alle weiteren Mitglieder ein „Erfrischungsgeld“.

Folgende Aufgaben erwarten Sie am Wahlsonntag:

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18.00 Uhr

Die Anmeldungen zum Wahlhelfer nimmt Frau Kohla unter 036692 – 49114 entgegen. Gern können Sie sich auch persönlich oder per E-Mail unter info@stadt-buergel.de anmelden.

Zudem finden Sie hier Informationen und Ergebnisse zu den vergangenen Kommunalwahlen in Bürgel. Alle Ergebnisse, auch zu Landes-, Bundes- und Europawahlen sind beim Thüringer Landesamt für Statistik abrufbar.