Was muss ich tun, wenn ich mit meinem Grundsteuerbescheid nicht einverstanden bin?
Die Stadt Bürgel ist an die entsprechenden Bewertungsgrundlagen des Finanzamtes gebunden. Sollten Einwände gegen den Grundsteuerwert und/oder Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes bestehen, sind diese ausschließlich an das entsprechende Finanzamt als zuständige Behörde zu richten. Sie haben die Möglichkeit Ihre Grundsteuer-Erklärung überprüfen zu lassen und gegebenenfalls bis 31.01.2025 eine Grundsteuer-Änderungs-Anzeige (Elster GW-5) beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die Stadt Bürgel hat hier keine Befugnisse.
Da die Bearbeitung der Änderungsanzeige durch das Finanzamt einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sind Sie zunächst verpflichtet, den im Grundsteuerbescheid der Gemeinde erhobenen Betrag an diese zu zahlen. Im Falle einer Änderung des Messbetrages durch das Finanzamt erfolgt automatisch eine Verrechnung durch die Stadt Bürgel und Sie erhalten einen Änderungsbescheid.
Wie setzt sich mein Grundsteuermessbetrag zusammen?
Die Berechnung des Grundsteuermessbetrags entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid über den Grundsteuerwert und Ihrem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag vom zuständigen Finanzamt. Bitte prüfen Sie diese Unterlagen. Konkrete Auskünfte zur Bemessung und Bewertung des Grundstückes können nur durch das Finanzamt getroffen werden.
Ich habe mein Grundstück veräußert und trotzdem einen Bescheid erhalten?
Grundlage zur Bescheid-Erstellung der Stadt Bürgel sind die Veranlagungs-Daten des zuständigen Finanzamtes. Eine Eigentumsübertragung erfolgt in der Regel mit Auflassung im Grundbuch. Jedoch kommt es mitunter zu Verzögerungen bei der Datenübertragung. Das bedeutet, dass Sie als Alteigentümer so lange die Zahlung leisten müssen, bis die Stadt Bürgel vom zuständigen Finanzamt eine Eigentumswechsel-Mitteilung erhält und der Neu-Eigentümer veranlagt wurde. In diesem Fall erfolgt rückwirkend automatisch eine Verrechnung durch die Stadt Bürgel und Sie erhalten einen Änderungsbescheid. Aktuell bearbeitet das Finanzamt Jena alle Eigentumsänderungen aus den Jahren 2022 und 2023. Wir bitten um Verständnis.
Nähere Informationen finden Sie auch beim zuständigen Finanzministerium unter:
https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/kommunen